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BGH, 17.08.2001 - 2 StR 239/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB; § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO
Fehlerhafte unterbliebene Anordnung der Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (bei Revision des Angeklagten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Einziehen von Betäubungsmitteln - Ablehung einer Maßregelanordnung - Unterbringung in Entziehungsanstalt - Rauschgiftabhängigkeit - Strafzumessung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 239/01
Es ist nicht ersichtlich, daß keine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Angeklagten zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. BVerfG StV 1994, 594). - BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …
Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 239/01
Die Nichtanwendung des § 64 StGB ist vom Rechtsmittelangriff auch nicht ausgenommen worden (vgl. BGHSt 38, 362). - BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 239/01
Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGHSt 37, 5).